Jährliche Wiederholungsunterweisung Atemschutzgerätetragende Person – isolierend –
Mit dieser Unterweisung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind.

Ausbildungsbeschreibung
Zielgruppe
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190, DGUV Grundsatz 312-190). Diese Unterweisung richtet sich an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen von Atemschutzgeräten angewiesen sind.
Ausbildungsinhalte
- Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen
- Zweck des Atemschutzes
- Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
- arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
- Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten
- Einteilung der Atemschutzgeräte
- Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung
- psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
- Kombination mit anderer PSA (z.B. gegenseitige Be- einflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
- belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
- Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung
- Maßnahmen zur Sicherung von atemschutz- gerättragenden Personen (Rettungskonzept
- zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)
- Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt
- Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
- Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
- ggf. Lagerung und Transport
- ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen
Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen
- Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
- Anlegen des Atemschutzgerätes
- Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüsse
- tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
- Verhalten in Notsituationen (z.B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
- ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörung
- ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen
Hinweise
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