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Jährliche Wiederholung

Jährliche Wiederholungsunterweisung Atemschutzgerätetragende Person – für filtrierenden Atemschutz –

nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190

Mit dieser Unterweisung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind.

2 Stunden, nach Vereinbarung
max. 12 Personen
In der Academy oder Inhouse
Jährliche Wiederholungsunterweisung  Atemschutzgerätetragende Person – für filtrierenden Atemschutz –

Ausbildungsbeschreibung

Mit dieser Unterweisung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche auf Grund Ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit filtrierenden Atemschutzgeräten angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.

Zielgruppe

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190, DGUV Grundsatz 312-190). Diese Unterweisung richtet sich an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen von filtrierendem Atemschutz angewiesen sind.

Ausbildungsinhalte

  • Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen
  • Zweck des Atemschutzes
  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
  • arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
  • Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten
  • Einteilung der Atemschutzgeräte
  • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung
  • Psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
  • Kombination mit anderer PSA (z.B. gegenseitige Be- einflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
  • Belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
  • Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung
  • Maßnahmen zur Sicherung von atemschutz- gerättragenden Personen (Rettungskonzept)
  • zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder
  • Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt
  • Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
  • Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehle
  • ggf. Lagerung und Transport
  • ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen

Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen

  • Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
  • Anlegen des Atemschutzgerätes
  • Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
  • Tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
  • Verhalten in Notsituationen (z.B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
  • ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen
  • ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungs- schläuchen

Hinweise

Die Unterweisung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet. Die Atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen. Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge Untersuchung nach Gruppe 1, 2 oder 3 (G 26) für filtrierenden Atemschutz teilgenommen haben. Teilnehmende müssen sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit sowie belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden. Benötigtes Atemschutzequipment kann kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzhelm mit Kinnriemen, Arbeitskleidung sind von Teilnehmenden mitzubringen. Können auch auf Wunsch kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Atemschutzausbildung wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und kann von der Ausbildungsdauer variieren. Diese Unterweisung ist kundenspezifisch in unsere Academy oder als Inhouse-Seminar möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet die Schulung und gibt es Staffelpreise?

Die Preise richten sich nach Gruppengröße, Schulungsort und gewünschtem Leistungsumfang. Für größere Gruppen bieten wir gestaffelte Preise an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Kursdetails
Dauer2 Stunden, nach Vereinbarung
OrtIn der Academy oder Inhouse
Max. Teilnehmermax. 12 Personen
ZertifikatJa
Ab
Auf Anfrage
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