Ausbildung Atemschutzgerätetragende Person – für filtrierenden Atemschutz –
nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190 (Halbmaske FFP, Gas- und partikelfiltrierende Halbmasken, Voll-, Halb- oder Viertelmasken oder Haube mit Partikel-, Gas oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung)
Mit dieser Ausbildung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind.
4 Stunden, nach Vereinbarung
max. 12 Personen
In der Academy oder Inhouse

Ausbildungsbeschreibung
Mit dieser Ausbildung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit filtrierenden Atemschutzgeräten angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.
Zielgruppe
Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen von filtrierendem Atemschutz angewiesen sind.
Ausbildungsinhalte
Hinweise
Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendeten Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.
Die Atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen.
Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 1, 2 oder 3 (G 26) für filtrierenden Atemschutz teilgenommen haben.
Eine Vorsorge kann unterbleiben bei Einsatz von:
-Atemschutzgeräten, die weniger als 3 Kg wiegen und keinen Atemwiederstände besitzen. Sie belasten die atemschutzgerättragende Person so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist. (Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm bei denen die Atemluft frei abströmen kann)
-Atemschutzgeräte der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag gebraucht werden.
-Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, sowie diese nur zur Flucht oder für leichte Arbeit eingesetzt werden.
-Atemschutzgeräten für Fluchtzwecke.
Teilnehmende müssen sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit sowie belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
Benötigtes Atemschutzequipment kann zur Verfügung gestellt werden.
Arbeitssicherheitsschuhe, Helm mit Kinnriemen, Arbeitskleidung sind von Teilnehmenden mitzubringen. Können auch auf Wunsch kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
Jegliche Atemschutzausbildung wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und kann von der Ausbildungsdauer variieren.
Diese Ausbildung ist kundenspezifisch in unsere Academy oder als Inhouse-Seminar möglich.
Kursdetails
Dauer4 Stunden, nach Vereinbarung
OrtIn der Academy oder Inhouse
Max. Teilnehmermax. 12 Personen
ZertifikatJa
Ab
Auf Anfrage
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