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Ausbildung Gebläseunterstützte Atemschutzgerätetragende Person – für filtrierenden Atemschutz –

nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190 Viertel-, Halb-, Vollmasken oder Haube, Helm mit Partikel-, Gas oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung

Mit dieser Ausbildung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen,

4 Stunden
max. 12 Personen
In der Academy oder Inhouse
Ausbildung Gebläseunterstützte Atemschutzgerätetragende Person – für filtrierenden Atemschutz –

Ausbildungsbeschreibung

Mit dieser Ausbildung werden Teilnehmenden, das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlenem Wissen sowie spezifische Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von filtrierenden Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Ausbildung richtet sich dabei an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes auf den richtigen und sicheren Umgang mit filtrierenden Atemschutzgeräten angewiesen sind, um mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können.

Zielgruppe

Diese Ausbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen von filtrierendem Atemschutz Gebläseunterstützte angewiesen sind.

Ausbildungsinhalte

  • Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen
  • Zweck des Atemschutzes
  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
  • arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
  • Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten
  • Einteilung der Atemschutzgeräte
  • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung
  • psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
  • Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
  • belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
  • Wahrnehmen des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes)
  • Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter
  • Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung
  • Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen (Rettungskonzept)
  • zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)
  • Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
  • Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
  • Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
  • ggf. Lagerung und Transport
  • ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen

Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  • Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
  • Anlegen des Atemschutzgerätes
  • Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
  • tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
  • Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
  • ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen
  • ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen

Hinweise

Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet. Die Atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr zu wiederholen. Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach Gruppe 1, 2 oder 3 (G 26) für filtrierenden Atemschutz teilgenommen haben. Eine Vorsorge kann unterbleiben bei Einsatz von: • Atemschutzgeräten, die weniger als 3 Kg wiegen und keinen Atemwiederstand besitzen. Sie belasten die atemschutzgerättragende Person so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist (Beispiele: Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm bei denen die Atemluft frei abströmen kann). •Atemschutzgeräte der Gruppe 1, die nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag gebraucht werden. • Kurzzeitgeräten für leichte Arbeit unter 3 kg, sowie diese nur zur Flucht oder für leichte Arbeit eingesetzt werden. • Atemschutzgeräten für Fluchtzwecke. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen, so wie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit vorab entsprechendem gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden. Benötigtes Atemschutzequipment kann zur Verfügung gestellt werden. Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzhelm mit Kinnriemen, Arbeitskleidung sind von Teilnehmenden mitzubringen. Können auch auf Wunsch kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Atemschutzausbildung wird auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und kann von der Ausbildungsdauer variieren. Diese Ausbildung ist kundenspezifisch in unsere Academy oder als Inhouse-Seminar möglich.
Kursdetails
Dauer4 Stunden
OrtIn der Academy oder Inhouse
Max. Teilnehmermax. 12 Personen
ZertifikatJa
Ab
Auf Anfrage
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