Qualitative (QLFT) Anpassungsüberprüfung
(Face Fit Testing) nach DGUV Regel 112-190
Mit der Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) soll die Dichtlinie eines Atemanschlusses überprüft werden, um sicherzustellen, dass dieser vollständig dicht an das Gesicht der Person, die das Atemschutzgerät trägt, anliegt, um den Teilnehmenden vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität zu schützen.
Für Einzelpersonen oder Gruppen nach Termin- vereinbarung (pro Person ca. 20 min. mit Doku- mentation).
max. 12 Personen
In der Academy oder Inhouse

Ausbildungsbeschreibung
Mit der Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) soll die Dichtlinie eines Atemanschlusses überprüft werden, um sicherzustellen, dass dieser vollständig dicht an das Gesicht der Person, die das Atemschutzgerät trägt, anliegt, um den Teilnehmenden vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität zu schützen. Hierzu wird die Dichtsitzprüfung an Atemanschlüssen, wie z.B. partikelfiltrierende Halbmasken oder Viertelmasken, bei angelegtem Atemanschluss mittels eines Aerosol-Geschmackstoffes (Bitter- oder Süßstoff) angereicherten Atmosphäre ausgesetzt.
Zielgruppe
Die Anpassungsüberprüfung richtet sich an Personen, welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen der richtigen und vollständig dichtsitzender Atemschutztechnik angewiesen sind. Eine gutsitzende Maske gewährleistet eine optimale Filtration und schützt vor schädlichen Stoffen.
Ausbildungsinhalte
- Vorbereiten der Atemanschlüsse für die Anpassungsüberprüfung
- Vorbereiten der Teilnehmenden und Erklärung einzuhaltender Regeln
- Durchführung der Qualitativen Anpassungsüberprüfung
- Auswertung und Nachbesprechung
Hinweise
Die Anpassungsüberprüfung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regel 112-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp. Sie wird individuell auf die entsprechend verwendeten Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet bzw. auf die eine Herstellerübergreifende Produktauswahl.
Es handelt sich zwar um eine Empfehlung, jedoch muss der Unternehmer nachvollziehbar begründen, warum er von dieser Empfehlung abweicht, wenn er die Anpassungsprüfung nicht durchführt.
Zudem sollte er unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sicherstellen, dass stets die neuesten verfügbaren Techniken angewendet
werden.
Teilnehmende müssen sich am Tag der Anpassungsüberprüfung körperlich fit, belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
Es wird empfohlen bei Veränderungen, wie
• Gewichtsveränderungen
• Bestimmte relevante zahnärztliche Behandlungen
• Piercings im Gesicht oder Halsbereich
• Veränderter Bartwuchs
• Verwendung weiterer PSA
eine Anpassungsüberprüfung zu wiederholen.
Beim Vorliegen von Stoffen mit hohem Gefährdungspotential, z. B. akut toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, ist eine quantitative Anpassungsüberprüfung gegenüber der qualitativen Anpassungsüberprüfung vorzuziehen.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die quantitative Anpassungsüberprüfung.
• DGUV Regeln 112-190
Die Anpassungsüberprüfung ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für einzelne oder mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.
Kursdetails
DauerFür Einzelpersonen oder Gruppen nach Termin- vereinbarung (pro Person ca. 20 min. mit Doku- mentation).
OrtIn der Academy oder Inhouse
Max. Teilnehmermax. 12 Personen
ZertifikatJa
Preis
Preis auf Anfrage
Hilfe benötigt? Rufen Sie an +49 (0) 152 369 410 68
Kommende Termine
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Freitag, 13. November 2026
08:00 - 16:00
TSA - Dorsten, Germany Halterner Str. 195, NW 46284 Dorsten
16 Plätze verfügbar
Preis pro Person
Preis auf Anfrage
