Qualitative Anpassungsüberprüfung
Gruppentermin


Beschreibung
Zielgruppe Die Anpassungsüberprüfung richtet sich an Personen welche aufgrund Ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz Ihrer Gesundheit auf das Tragen der richtigen und vollständig dichtsitzender Atemschutztechnik angewiesen sind und deshalb die nach DGUV Regeln 112-190 empfohlenen qualitative Anpassungsüberprüfung durchführen lassen. Beschreibung der Anpassungsüberprüfung Mit der Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) soll die Dichtlinie eines Atemanschlusses auf das vollständig dicht anliegenden am Gesicht der atemschutzgerättragenden Person überprüfen um den Teilnehmenden vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt. Hierzu wird die Dichtsitzprüfung an Atemanschlüssen wie z.B. Einwegfiltermasken, Halbmasken, Vollmasken bei angelegtem Atemanschluss mittels eines Aerosol-Geschmackstoffes (Bitter- oder Süßstoff) angereicherten Atmosphäre ausgesetzt. Inhalte der Anpassungsüberprüfung Vorbereiten der Atemanschlüsse für die Anpassungsüberprüfung Vorbereiten der Teilnehmenden und Erklärung einzuhaltender Regeln Durchführung der Qualitativen Anpassungsüberprüfung Auswertung und Nachbesprechung Hinweis zur Anpassungsüberprüfung Die Anpassungsüberprüfung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendeten Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet bzw. auf die Herstellerübergreifende Produktauswahl. Beim Vorliegen von Stoffen mit hohem Gefährdungspotential, z. B. akut toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, ist eine quantitative Anpassungsüberprüfung gegenüber der qualitativen Anpassungsüberprüfung vorzuziehen. Es wird empfohlen bei den unten genannten Veränderungen - Gewichtsveränderungen - Bestimmte relevante zahnärztliche Behandlungen - Piercings im Gesicht oder Halsbereich - Veränderter Bartwuchs - Verwendung weiterer PSA eine Anpassungsüberprüfung zu wiederholen. Der Teilnehmer muss sich am Tag der Anpassungsüberprüfung körperlich Fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden. In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die qualitative Anpassungsüberprüfung. - DGUV Regeln 112-190