Qualitative (QLFT) Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) nach DGUV Regel 112-190
- Total Safety Academy
- 1. Apr. 2024
- 2 Min. Lesezeit

Zielgruppe
Die Anpassungsüberprüfung richtet sich an Personen aus dem Segment Industrie, Raffinerie, Energie und Kreislaufwirtschaft sowie Behörden und Organisationen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen der richtigen und vollständig dichtsitzenden Atemschutztechnik angewiesen sind und deshalb die nach DGUV Regeln 112-190 empfohlene qualitative Anpassungsüberprüfung benötigen.
Dauer
0,1-0,2 Tage, nach vorheriger Terminvereinbarung
(Wöchentliche Einzelterminvergabe im TS HQ Dorsten möglich)
Teilnehmerzahl
Einzelterminvergabe
Preis
175,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person
Beschreibung der Anpassungsüberprüfung
Mit der Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) soll die Dichtlinie eines Atemanschlusses auf das vollständig am Gesicht dicht Anliegen der atemschutzgerättragenden Person überprüfen, um den Teilnehmer vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität zu schützten. Hierzu wird die Dichtsitzprüfung an Atemanschlüssen, wie z.B. Einwegfiltermasken, Halbmasken, Vollmasken bei angelegtem Atemanschluss mittels eines Aerosol-Geschmackstoffes (Bitter- oder Süßstoff) angereicherten Atmosphäre ausgesetzt.
Inhalt der Anpassungsüberprüfung
Vorbereiten der Atemanschlüsse für die Anpassungsüberprüfung
Vorbereiten der Teilnehmer und Erklärung einzuhaltender Regeln
Durchführung der Qualitativen Anpassungsüberprüfung
Auswertung und Nachbesprechung
Hinweis zur Anpassungsüberprüfung
Die Anpassungsüberprüfung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet bzw. auf die eine herstellerübergreifende Produktauswahl.
Beim Vorliegen von Stoffen mit hohem Gefährdungspotential, z. B. akut toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, ist eine quantitative Anpassungsüberprüfung gegenüber der qualitativen Anpassungsüberprüfung vorzuziehen.
Es wird empfohlen bei den unten genannten Veränderungen
Gewichtsveränderungen
Bestimmte relevante zahnärztliche Behandlungen
Piercings im Gesicht oder Halsbereich
Veränderter Bartwuchs
Verwendung weiterer PSA
eine Anpassungsüberprüfung zu wiederholen.
Der Teilnehmer muss sich am Tag der Anpassungsüberprüfung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die quantitative Anpassungsüberprüfung.
- DGUV Regeln 112-190
Dieses Anpassungsüberprüfung ist auch kundenspezifisch oder als Inhouse-Überprüfung möglich!
Die Anpassungsüberprüfung ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.
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