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Qualitative (QLFT) Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) nach DGUV Regel 112-190

  • Total Safety Academy
  • 1. Apr. 2024
  • 2 Min. Lesezeit



Zielgruppe


Die Anpassungsüberprüfung richtet sich an Personen aus dem Segment Industrie, Raffinerie, Energie und Kreislaufwirtschaft sowie Behörden und Organisationen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen der richtigen und vollständig dichtsitzenden Atemschutztechnik angewiesen sind und deshalb die nach DGUV Regeln 112-190 empfohlene qualitative Anpassungsüberprüfung benötigen.


Dauer


0,1-0,2 Tage, nach vorheriger Terminvereinbarung

(Wöchentliche Einzelterminvergabe im TS HQ Dorsten möglich)


Teilnehmerzahl


Einzelterminvergabe


Preis


175,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person


Beschreibung der Anpassungsüberprüfung


Mit der Anpassungsüberprüfung (Face Fit Testing) soll die Dichtlinie eines Atemanschlusses auf das vollständig am Gesicht dicht Anliegen der atemschutzgerättragenden Person überprüfen, um den Teilnehmer vor einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität zu schützten. Hierzu wird die Dichtsitzprüfung an Atemanschlüssen, wie z.B. Einwegfiltermasken, Halbmasken, Vollmasken bei angelegtem Atemanschluss mittels eines Aerosol-Geschmackstoffes (Bitter- oder Süßstoff) angereicherten Atmosphäre ausgesetzt.


Inhalt der Anpassungsüberprüfung


  • Vorbereiten der Atemanschlüsse für die Anpassungsüberprüfung

  • Vorbereiten der Teilnehmer und Erklärung einzuhaltender Regeln

  • Durchführung der Qualitativen Anpassungsüberprüfung

  • Auswertung und Nachbesprechung

Hinweis zur Anpassungsüberprüfung


Die Anpassungsüberprüfung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet bzw. auf die eine herstellerübergreifende Produktauswahl.

Beim Vorliegen von Stoffen mit hohem Gefährdungspotential, z. B. akut toxische (Kategorie 1 und 2) oder CMR-Stoffe, ist eine quantitative Anpassungsüberprüfung gegenüber der qualitativen Anpassungsüberprüfung vorzuziehen.


Es wird empfohlen bei den unten genannten Veränderungen

  • Gewichtsveränderungen

  • Bestimmte relevante zahnärztliche Behandlungen

  • Piercings im Gesicht oder Halsbereich

  • Veränderter Bartwuchs

  • Verwendung weiterer PSA

eine Anpassungsüberprüfung zu wiederholen.


Der Teilnehmer muss sich am Tag der Anpassungsüberprüfung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.


In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die quantitative Anpassungsüberprüfung.

- DGUV Regeln 112-190


Dieses Anpassungsüberprüfung ist auch kundenspezifisch oder als Inhouse-Überprüfung möglich!


Die Anpassungsüberprüfung ist auch bei Ihnen vor Ort, maßgeschneidert auf Ihre Anforderungen, für mehrere Personen möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.


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