
Zielgruppe
Diese Fortbildung richtet sich an Personen, welche aufgrund ihres Arbeitsumfeldes und zum Schutz ihrer Gesundheit auf das Tragen von Atemschutzgeräten angewiesen sind und bereits erfolgreich eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger absolviert haben.
Dauer
1,0 Tage, 08:30 Uhr – 16:30 Uhr
Teilnehmerzahl
max. 12 Personen
Preis
685,00 € zzgl. gesetzl.. MwSt. pro Person
Ausbildungsbeschreibung
Mit dieser Fortbildung werden den Teilnehmern das aus dem aktuellen Regelwerk empfohlene Wissen sowie die spezifischen Kenntnisse vermittelt, welche für die richtige Auswahl und Handhabung von Atemschutzgeräten zum Schutz vor giftigen Gasen, Stäuben und Dämpfen nötig sind. Diese Fortbildung richtet sich dabei an Personen, welche bereits über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgeräteträger verfügen, um weiterhin mit entsprechenden Arbeiten beauftragt werden zu können
Ausbildungsinhalte
Zweck des Atemschutzes
Vorschriften und gesetzliche Grundlagen für den Einsatz von Atemschutzgeräten (u.a. DGUV Regel 112-190)
Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung (früher G26)
Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
Mögliche Fehlanwendungen von Atemschutzgeräten
Unfallgeschehen beim Einsatz von Atemschutzgeräten
Überblick über Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten im Allgemeinen
Praktische Einsatzübung mit Atemschutzgeräten, Vollmaske mit Filter
Praktisches Prüfen und Anlegen von Pressluftatmern
Praktische Trageübung und Anlegeübung mit Pressluftatmer
Praktischer Wechsel der Druckluftflaschen
Praktischer Durchgang durch die mobile Atemschutzübungsstrecke mit Pressluftatmer
Hinweis zur Ausbildung
Die Ausbildung basiert auf den Empfehlungen der DGUV Regeln 112-190 in Anlehnung an die DGUV Grundsatz 312 – 190 und bezieht sich nicht auf einen bestimmten Gerätehersteller oder Gerätetyp, sondern wird individuell auf die entsprechend verwendete Produktauswahl der Atemschutztechnik des Auftraggebers ausgerichtet.
Die atemschutzgerätetragenden Personen sind verpflichtet, die genannten Kenntnisstände durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sinne der DGUV-Regeln 112-190 in einem Intervall von einem Jahr aufzufrischen.
Jeder angemeldete Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vorfeld an einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach Gruppe 3 (G 26.3) für schweren Atemschutz teilgenommen haben. Darüber hinaus muss jeder angemeldete Teilnehmer über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur atemschutzgerätetragenden Person verfügen. Eine Teilnahme an den praktischen Übungen sowie eine anschließende Teilnahmebescheinigung kann nur mit gültigem Nachweis über die medizinische Eignung ausgestellt werden.
Der Teilnehmer muss sich am Tag der praktischen Übung körperlich fit und belastbar fühlen und der Maskendichtsitz darf nicht durch Bart, Piercing, etc. beeinträchtigt werden.
Jeder Teilnehmer bekommt während des laufenden Lehrgangs kostenlos eine Brandschutzhaube zu Verfügung gestellt, welche nach dem Lehrgang diesem überlassen wird.
Benötigtes Atemschutzequipment und Übungsbekleidung wird während der Fortbildung kostenlos durch die Total Safety zur Verfügung gestellt.
Arbeitssicherheitsschuhe sind vom Teilnehmer mitzubringen, können aber auch auf Wunsch kostenpflichtig durch Total Safety zur Verfügung gestellt werden.
In Deutschland empfehlen u.a. die folgenden Regel- und Informationswerke die im Inhalt genannten Kenntnisstände.
- DGUV Regeln 112-190
- DGUV Grundsatz 312-190
- DGUV Informationen 213-056 & 213-057
- DGUV Merkblatt T 055
- DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
Diese Ausbildung ist auch kundenspezifisch oder als Inhouse-Seminar möglich!
Die Fortbildung "Atemschutzgerätetragende Person nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312 - 190 ohne Rettungsaufgaben" ist auch bei Ihnen vor Ort möglich, wodurch Zeit und Reisekosten für Sie eingespart werden können.
Fragen Sie gleich einen Termin an!
Hier buchen