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Wiederholungsunterweisung Evakuierungshelfende

nach DGUV Information 205-033

In Deutschland und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeitende zu benennen, die Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes übernehmen.

4 UE Theorie + praktische Übungen
max. 12 Personen
In der Academy oder Inhouse
Wiederholungsunterweisung  Evakuierungshelfende

Ausbildungsbeschreibung

In Deutschland
und in allen europäischen Ländern ist der Arbeitgeber verpflichtet Mitarbeitende zu benennen, die Aufgaben im Bereich des Betrieblichen Brandschutzes übernehmen. Bei einem (nach der Gefährdungsbeurteilung beurteilten) Betrieb mit normaler Brandgefahr sind ca. 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfenden und Evakuierungshelfenden auszubilden. Striktere Vorschriften gibt es z. B. für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Zielgruppe

Die Wiederholungsunterweisung Evakuierungshelfende umfasst alle Mitarbeitenden, die in Notfällen eine wichtige Rolle bei der sicheren Evakuierung von Personen aus Gebäuden oder gefährdeten Bereichen übernehmen sollen. Dazu gehören: • Fachkräfte aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz • Betriebsleitende und Sicherheitsbeauftragte • Mitarbeitende aus Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z.B. Industrie, Produktion, Labor) • Führungskräfte, die in Krisensituationen die Evakuierung koordinieren müssen • Alle, die im Rahmen der betrieblichen Notfallplanung eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Evakuierung übernehmen sollen.

Ausbildungsinhalte

Theorie und Praxis:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Räumung des Gebäudes und in Sicherheit bringen von Personen
  • Bedienung der sonstigen brandschutztechnischen Einrichtung wie RWA etc.
  • Koordinierung eines Sammelplatzes
  • Übergabemechanismen an Einsatzleitende der Feuerwehr
  • Flucht- und Rettungsplan
  • Rettungszeichen

Hinweise

Eine Wiederholung „Schulung für Evakuierungshelfende“ ist spätestens alle 5 Jahre erforderlich. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen für den betrieblichen Brandschutz ist eine regelmäßige Auffrischung notwendig, um sicherzustellen, dass Evakuierungshelfende ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand halten und im Ernstfall schnell und sicher handeln können. Die Wiederholung dient dazu, die Helfenden mit den neuesten Sicherheitsvorkehrungen und Notfallverfahren vertraut zu machen und ihre Reaktionsfähigkeit in Notfällen zu optimieren. Auf Wunsch ist diese Ausbildung auch mit einerAusbildung „Brandschutzhelfende“ kombinierbar. • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • DGUV Vorschrift 1 • DGUV Information 205 - 033 • DIN 14096 • ASR A2.3 • DIN EN ISO 7010
Kursdetails
Dauer4 UE Theorie + praktische Übungen
OrtIn der Academy oder Inhouse
Max. Teilnehmermax. 12 Personen
ZertifikatJa
Ab
Auf Anfrage
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